Vorsteuerabzug bei Bewirtungsaufwendungen
Donnerstag, 03. Juli 2008Sind Bewirtungsaufwendungen angemessen und können diese als solche nachgewiesen werden, kann die volle Vorsteuer gezogen werden. Werden Bewirtungsaufwendungen von der Finanzverwaltung aber wegen verletzter Formvorschriften nicht als Betriebsausgabe anerkannt, kann dennoch die volle Vorsteuer gezogen werden (BFH 12.08.2004, V R 49/02).
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