Kein Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Barzahlung
Montag, 30. Juni 2008Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich nach § 35a EStG die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag des Steuerpflichtigen um 20 % der Aufwendungen für die Lohnkosten, höchstens jedoch um 600 Euro.
Voraussetzung für diese Steuerermäßigung ist nach § 35a EStG, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage [...]

