Joachim Dethlefs : Steuerberater Hamburg


Abgeltungssteuer, Optimieren Ihrer Wertpapieranlagen

Die herannahende Abgeltungssteuer erfordert eine Neuausrichtung Ihrer bisherigen Geldanlagestrategie, sofern Sie auch weiterhin Ihre Steuerlast minimieren wollen. Denn mit der heutigen Investition entscheiden Sie praktisch, wie viel Steuern Sie ab 2009 zahlen. Ich (wir) analysiere(n) Ihr Wertpapierdepot –gerne auch zusammen mit Ihrem Anlage-/Vermögensberater –, stelle(n) eine individuelle Anlagestrategie zusammen und zeige(n) Ihnen auf, ob und ggf. wo ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Ein Handlungsbedarf kann für Sie z.B. dann gegeben sein, wenn Sie überwiegend in festverzinslichen Wert-papieranlagen wie Anleihen usw. investiert haben. In diesem Fall würde ich/ würden wir für Sie unter Einbe-zug Ihres persönlichen Steuersatzes prüfen, ob es für Sie vorteilhaft ist, Zinserträge ins Jahr 2009 zu verla-gern. Dies könnten Sie beispielsweise durch den Kauf von Zero-Bonds erreichen.
Verschlechtern wird sich das Steuerumfeld hingegen für Beteiligungskapitalanlagen. Sofern Sie bisher in Aktien investiert waren und diese im Privatvermögen hielten, versteuerten Sie im Halbeinkünfteverfahren von einem Euro Dividendenertrag oder steuerpflichtigem Kursgewinn nur 50 Cent und zahlten bei einem Steuersatz von angenommenen 40 % nur 20 Cent. Künftig zahlen Sie aber generell 25 Cent für jeden Euro Dividende oder Kursgewinn.
Inwiefern sich hier größere Aktienkäufe noch vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer – also noch bis zum 31.12.2008 – für Sie lohnen, hängt von mehreren Faktoren ab (siehe Checkliste). So findet die Abgeltungs-steuer keine Anwendung auf Kapitaleinkünfte, die den Einkunftsarten „Gewerbebetrieb”, „selbstständiger Arbeit” oder „Vermietung und Verpachtung” zuzuordnen sind. Das ist dann der Fall, wenn die Wertpapiere dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Ebenfalls nicht von der Abgeltungssteuer tangiert sind Beteiligun-gen an Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Mindestbeteiligung (siehe Checkliste). Ich/ wir analysie-re/n für Sie, inwieweit Sie Aktien kaufen sollten, um sich in diesem Umfang noch das günstigere alte Recht zu sichern.
Fondsanlagen
Negativ wirkt sich die Abgeltungssteuer auch auf Ihre Fondsanlagen aus. Bisher konnten Investmentfonds realisierte Kursgewinne unabhängig von Haltefristen steuerfrei ausschütten oder thesaurieren. Künftig unter-liegen Ausschüttungen aus Investmentfonds der vollen Abgeltungssteuer, egal, ob es sich dabei um Divi-denden, Zinserträge oder realisierte Kursgewinne handelt. Auch die Regelung, nach der Fondsanteile nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei veräußerbar waren, fällt weg. Aus diesen Gründen kann es für Sie vorteilhaft sein, Fondsanteile noch bis zum 31.12.2008 zu erwerben. Ich/wir analysiere/n das für Sie im Rahmen eines umfassenden Steuer- und Vermögenschecks.
Zertifikate
In einem Überraschungsakt hat die Bundesregierung im Vorfeld der Einführung der Abgeltungssteuer eine Strafsteuer auf Zertifikate beschlossen. Für Sie bedeutet das konkret: Zertifikate, die Sie seit dem 14.3.2007 erworben haben, können Sie auch nach abgelaufener Spekulationsfrist nur bis zum 30.6.2009 steuerfrei veräußern. Danach wird 25 % Abgeltungssteuer fällig. Ziel dieser Politik ist offensichtlich, speziell Endlos-Zertifikate (ohne Endfälligkeitstermin) unattraktiv zu machen. Offensichtlich wird befürchtet, dass vor dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer massiv Endlos-Zertifikate gekauft werden, um so dieser Steuer auch nach 2009 zu entkommen. Ich/wir analysiere/n für Sie, inwieweit Sie nach dem 14.3.2007 erworbene Zertifikate vor dem 30.6.2009 verkaufen sollten und wie Sie sich durch Umschichtung in vergleichbare Fonds die Steu-erfreiheit weiterhin sichern können.
Werbungskostenabzug
Weitere Konsequenz der neuen Abgeltungssteuer ist, dass Werbungskosten in Verbindung mit Geldanlagen generell nicht mehr berücksichtigt werden, sondern mit dem Sparerpauschbetrag als abgegolten gelten. Der Sparerpauschbetrag wird voraussichtlich auf 801 EUR abgeschmolzen. Werbungskosten, die Ihnen heute anfallen und mit Einnahmen im Zusammenhang stehen, die erst unter dem Abgeltungssteuersystem anfal-len, sind ebenfalls nicht abziehbar. Ich prüfe/wir prüfen für Sie, welche Werbungskosten in Ihrem Fall noch abziehbar sind.
Günstigerprüfung
Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird Ihnen gleichzeitig das Recht eingeräumt, eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer zu beantragen. Letzteres macht naturgemäß nur Sinn, wenn Sie dadurch Steuern sparen. Auch wird diese Alternativveranlagung nur auf Antrag und nur für den jeweiligen Veranla-gungszeitraum einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gewährt. D.h., Sie müssen in diesem Fall sämtliche Kapitaleinkünfte in die Antragsveranlagung einbeziehen. Und genau hierin liegt die Crux. Ich/wir analysiere/n für Sie, in welchen Fällen die Antragsveranlagung zu einer niedrigeren oder sogar höheren Steuer führt.

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