Joachim Dethlefs : Steuerberater Hamburg


Geringwertige Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Unternehmensteuerreform wurden ab 01.01.2008 die Regelungen zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern geändert. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Änderungen:

- Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten netto 150 Euro nicht übersteigen, müssen ab 2008 sofort abgeschrieben werden (Vorsicht: das alte Wahlrecht wurde aufgehoben!).
- Für Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) bleibt die alte Grenze von 410 Euro bestehen.
- Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten netto über 150 Euro aber unter 1.000 Euro liegen, müssen auf einem Sammelkonto gebucht und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben werden (20%).
- Auf dem Sammelkonto wird nur der Zugang erfasst (weder Verbrauch noch Ausscheiden muss festgehalten werden).

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