Scheer-Dethlefs Steuerberatungsgesellschaft: Ihr Steuerberater in Hamburg


Plausibilitätsprüfungen

Der Jahresabschluss stellt für die Kreditinstitute eine wichtige Kreditunterlage dar. Vor dem Hintergrund, dass Kredite nur noch nach umfassender und sorgfältiger Bonitätsprüfung gewährt werden dürfen, akzeptieren die Kreditinstitute vielfach nur noch Jahresabschlüsse als ausreichende Kreditunterlage, wenn eine Plausibilitätsbeurteilung durch einen Steuerberater vorgenommen wurde.

Wir erstellen Ihnen den Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung. Durch Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie besonders zu beachtende Regeln bei der Erstellung des Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung, erhält Ihr Kreditinstitut einen Jahresabschluss, der eine vollständige Analyse erlaubt.

Ist auch Ihre Bank schon mit Fragen zur Plausibilitätsprüfung auf Sie zugekommen? Sprechen Sie uns an.